Aufeinandertreffen zweier Interessenslagen
Fast täglich erfahren wir von Auseinandersetzungen zwischen Geschäftsleitungen und Betriebsräten. Was aus Zeitungsberichten, Rundfunk oder TV zu lesen und zu hören ist, betrifft in der Regel größere Unternehmen oder Konzerne.
Wie sieht es aber im Bereiche der Klein- und Mittelbetriebe aus. In Unternehmen, in denen der Inhaber sich direkt den Anforderungen, die das Betriebsverfassungsgesetz vorgibt, stellen muss.
In vielen Fällen wird eine “Front“ aufgebaut und mit dem Vokabular der Kriegsführung gearbeitet. In Abhängigkeit wie gewerkschaftsnah oder politisch „links“ stehend der Betriebsrat als Gremium sich zeigt, verhält sich der Unternehmer in der Regel analog.
Ein Inhaber, der sich um Aufträge, um Finanzierungen und das Tagesgeschäft kümmert, hat da natürlicherweise eine differenziertere Betrachtung als ein Betriebsrat. Da erscheinen mitunter Forderungen oder bereits bloße Diskussionen seitens des Betriebsrats zu bestimmten Themen, als Angriff auf das Unternehmen oder den Unternehmer. Was passiert wenn so ein Fall eintritt, der Unternehmer reagiert ganz normal, meist emotional und durchaus menschlich. Meine Erfahrungen der letzten Jahre öffnete mir den Blick für Alternativen. Statt zu reagieren sollte der Unternehmer agieren. Agieren im Sinne von Gestaltung. Es gibt im Betrieb so vieles zu gestalten, was Konfliktpotentiale reduziert. Wer es noch nicht erlebt hat und sich seit Jahren mit seinem Betriebsrat in einem Dauerkonflikt befindet, kann das schwer nachvollziehen. Tatsache ist (und selbst erlebt), mit der Gestaltung des Miteinanders im Unternehmen wird der Grundstein für die Existenz eines Betriebsrates überhaupt gelegt. Der Gestaltungswille beginnt im Kopf des Unternehmers.
Auch bei bestehenden Konstellationen mit einem Betriebsrat, ist eine nachhaltige Korrektur durch eine Implementierung eines Kommunikationsplans, möglich. Dieser Kommunikationsplan dient als Geländer für die Betriebs-, Abteilungs- und Teamleiter.
Das schwerste Stück Arbeit hat in solchen Fällen der Unternehmer selbst.
Er, der für alles verantwortlich ist und in vielen Fällen mit seinem persönlichen Hab und Gut für Eventualitäten haftet, denkt und handelt natürlich anders als ein Betriebsrat. Hier gilt es, sich der Zielkonflikte und der natürlich gegenläufigen Interessenslagen bewusst zu sein. Ein paar Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes sind durchaus hilfreich. Wichtig ist, Forderungen des Betriebsrates in keinem Fall persönlich zu nehmen – auch wenn der Betriebsrat persönlich argumentiert.
Die Reaktionsspirale
Agieren ist das Zauberwort; nicht in eine Reaktionsspirale eintreten. Durch ein zielgerichtetes Gestalten eines menschenbezogenen Arbeitsumfeldes, erreicht man u. U. eine Substitution eines Betriebsrates. Ganz wichtig, Mitarbeiter mit „Rückgrat“ sind eine wichtige Ausgangsbasis in solch einem Prozess. Weiterlesen